Baumfällung

Zunächst möchten wir Sie bitten, nicht selbst Hand an einen Baum anzulegen. Das ist lebensgefährlich und führt häufig zu schweren Unfällen.

Gründe für eine Baumfällung

Bäume sind etwas Wundervolles. Wesen, die das Bild unserer Landschaften bestimmen, uns Schatten spenden, die Luft reinigen und Lebensraum für nahezu unendlich viele Organismen bieten. Deshalb ist das oberste Ziel der Baumpflege immer der Erhalt und die Gesunderhaltung eines Baumes. Doch auch Bäume können krank werden, so krank, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen und schließlich gefällt werden müssen. Häufig stehen Bäume auch Bauvorhaben im Weg oder die Krone ist im Laufe der Zeit so groß geworden, dass sich Nachbarn am Schattenwurf oder den Ästen, die auf ihr Grundstück wachsen stören. Ob diese Gründe ausreichen, um einen Baum fällen zu dürfen, entscheidet die zuständige Behörde. Da das Bewusstsein für die ökologische Bedeutung von Bäumen immer stärker wird, wird es zunehmend schwieriger bis unmöglich Bäume aus nichtigen Gründen zu fällen. Entscheidend für eine Bewilligung ist in der Regel eine Baumkontrolle oder ein Baumgutachten. Nachdem eine Baumkontrolle ergeben hat, dass eine Fällung unausweichlich ist, führen wir diese Fachmännisch und sicher aus.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden

Das ist nicht ganz einfach zu beantworten und hängt von den Bestimmungen des Landes –Brandenburg, Berlin und der Kreise und Städte ab. Grundsätzlich jedoch gilt, dass Bäume, Hecken und Sträucher zum Erhalt des Natürlichen Lebensraums von Tieren nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar gefällt oder radikal beschnitten werden dürfen. In dieser Zeit können Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m meist ohne Genehmigung gefällt werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, den die Baumschutzverordnungen und die Gesetze zum Naturschutz schränken die Möglichkeiten Bäume zu fällen weiter ein. Bäume können und müssen natürlich immer dann gefällt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen. Geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie einen Baum fällen lassen möchten, wir geben Ihnen gerne eine professionelle Einschätzung und übernehmen gegebenenfalls das Antrags- und Meldeverfahren.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Baum fällen lassen möchten.

Das ist nicht ganz einfach zu beantworten und hängt von den Bestimmungen des Landes –Brandenburg, Berlin und der Kreise und Städte ab. Grundsätzlich jedoch gilt, dass Bäume, Hecken und Sträucher zum Erhalt des Natürlichen Lebensraums von Tieren nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar gefällt oder radikal beschnitten werden dürfen. In dieser Zeit können Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m meist ohne Genehmigung gefällt werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, den die Baumschutzverordnungen und die Gesetze zum Naturschutz schränken die Möglichkeiten Bäume zu fällen weiter ein. Bäume können und müssen natürlich immer dann gefällt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen. Geben Sie uns einfach Bescheid, wenn Sie einen Baum fällen lassen möchten, wir geben Ihnen gerne eine professionelle Einschätzung und übernehmen gegebenenfalls das Antrags- und Meldeverfahren.

 

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Baum fällen lassen möchten.

Auf kleinstem Raum

Die wenigsten Bäume stehen so günstig, dass sie einfach gefällt werden können. Meistens stehen sie in der Nähe von Gebäuden oder Straßen und manches Mal in der Nähe von Hochspannungsleitungen. Immer dann, wenn Gefahr durch das Fällen entstehen könnte, und der Baum mit dem Hubfahrzeug nicht erreicht werden kann, werden Bäume in bewährter und geschulter Seilklettertechnik gefällt. Diese Technik hat den Vorteil, dass die geringsten Schäden entstehen. Auf engstem Raum können Bäume selbst aus Innen- und Hinterhöfen problemlos entfernt werden.

Schritt für Schritt zur Baumfällung

Unsere Leistungen

Anträge zur Baumfällung finden Sie hier

Kreis Ostprignitz Ruppin, Rheinsberg, Wittstock, Fehrbellin: 

Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin – Umweltamt

Neuruppin:

Bauamt Neuruppin

Oberhavel:

Landkreis Oberhavel Untere Naturschutzbehörde

Eine eigene Baumschutzsatzung haben nachstehende Städte und Gemeinden im Landkreis Oberhavel. Anträge auf Baumfällungen müssen in den entsprechenden Verwaltungen gestellt werden. Gerne unterstützen wir sie bei ihrem Vorhaben.

Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Gransee, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf

Löwenberger Land, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Oranienburg, Schönermark, Sonnenberg, Stechlin, Velten  und Zehdenick